Schulbeitragsgebühren der Freien Schule Laubenhöhe

Unsere Schule ist eine Schule in freier Trägerschaft (wie alle nicht staatlichen Schulen) und erhält ab dem 4. Jahr des Bestehens die Ersatzschulfinanzierung. Dies sind Gelder vom Land, welche auch die staatlichen Schulen zur Finanzierung erhalten. Schulen in freier Trägerschaft erhalten ca. 70% des Betrages.

In diesem Schuljahr 2020/21 sind wir im 3. Jahr unseres Bestehens, ab Mitte 2021 können wir dann die Ersatzschulfinanzierung beantragen. Bis dahin sind alle Kosten durch Kredite, Schuldbeträge, Spenden und vor allem persönliches Engagement getragen.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über unsere Beitragsordnung. Wir sind in einer besonderen (Gründungs-)Situation in den ersten drei Jahren und haben daher folgende finanzielle Beiträge festgelegt.

Durch den Ermäßigungsausschuss der Schule, derzeit vertreten durch den Vorstand, können auf Antrag Ermäßigungen des Schulbeitrags oder individuelle Lösungen bei den Darlehen erfolgen.

1. Die Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr ist zum Schuleintritt des Kindes in der Freien Schule Laubenhöhe fällig. Sie beträgt:

  1. Kind 250,-€
  2. Kind 200,-€
  3. Kind 150,-€

Für das Vierte und weitere Kinder müssen keine Aufnahmegebühren entrichtet werden.

2. Der monatliche Beitrag

Mit jedem Elternhaus, das ein Kind zur Schule bringt, wird ein Finanzgespräch zur Beitragsfindung geführt. Als Grundlage der Berechnung dient das Netto - Familieneinkommen. Die Werte der Beitragstabelle dienen als Richtwerte für die Höhe des Schulgeldes. Die Beitragstabelle erhalten Sie zur Unterzeichnung des Vertrages.

Der monatliche Beitrag wird in zwölf Abschlagszahlungen erhoben, die jeweils am Monatsanfang bis spätestens zum dritten eines jeden Monats fällig und zahlbar sind. Wenn Elternhäuser am Lastschriftverfahren teilnehmen, erfolgt der Einzug des Monatsbeitrags zwischen dem dritten und zehnten des jeweiligen Beitragsmonats.

3. Das zinslose Elterndarlehen

Das zinslose Elterndarlehen wird bis zum Schuleintritt des Kindes fällig und wird nach Schulabtritt des Kindes wieder zurückgezahlt. Es beträgt:

  1. Kind 1.500,-€
  2. Kind 750,-€
  3. Kind 500,-€

Für das Vierte und weitere Kinder muss kein Darlehen vergeben werden.

4. Die Elternbürgschaft

Die Elternbürgschaft ist direkt nach Vertragsabschluss fällig. Sie beträgt:

  1. Kind 3.000,-€
  2. Kind 1.500,-€
  3. Kind 500,-€

Sie erlischt nach Übertragung auf eine andere Familie (bei Schulabgang), oder eher, wenn der Kredit von der Schule vorzeitig zurückgezahlt wurde.

5. Mitgliedsbeiträge auf Grund der Vereinssatzung

Der Mitgliedsbeitrag beträgt aktuell 8,- im Quartal oder 32,-€ im Jahr.

6. Die Beiträge werden jährlich angepasst.

Der Haushalt der Schule ist trotz der finanziellen Anstrengungen aller Eltern auch weiterhin auf Spenden angewiesen.
Neben dem vereinbarten, regelmäßigen Schulgeld sind daher Spenden willkommen. Auch bei der Suche und Ansprache möglicher Spender bedarf es der Initiative und Unterstützung durch die Eltern.